Die docpharm® Arzneimittelvertrieb GmbH & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (nachstehend auch KGaA genannt), eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 AktG) und eigenständiger Rechtsform.
Die Führungsstruktur der KGaA wird durch die Grundsätze des Personengesellschaftsrechts, ihre Kapitalstruktur überwiegend durch das Recht der Aktiengesellschaft bestimmt.Gesellschafter der KGaA sind der/die persönlich haftende(n) Gesellschafter sowie die Kommanditaktionäre. Mit Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24.02.97 wurde nunmehr endgültig anerkannt, daß persönlich haftender Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft, wie in unserem Fall eine GmbH, sein kann.
Die Anerkennung einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin wird sicherlich dazu führen, daß diese Gesellschaftsform der KGaA in Zukunft immer größere Verbreitung finden wird. Persönlich haftende Gesellschafterin der docpharm® Arzneimittelvertrieb GmbH & Co. KGaA ist die docpharm® Arzneimittelvertrieb Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese allein führt die Geschäfte der docpharm® Arzneimittelvertrieb GmbH & Co. KGaA und vertritt die Gesellschaft. Die Kommanditaktionäre sind von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Der Vorteil für den Aktionär besteht darin, daß seine Beteiligung nicht als Mitunternehmerschaft anzusehen ist. Dies hat für den Beteiligten insbesondere berufs- und standesrechtliche wie auch grundsätzlich steuerliche Vorteile:
Der Arzt als selbständig Tätiger unterliegt nicht der Gewerbesteuerpflicht. Er verstößt nicht gegen die Bestimmungen der Berufsordnung und das Standesrecht.
