Die Kommanditaktionäre, die Aktien der docpharm® erwerben, sind damit am Kapital der Gesellschaft beteiligt. Die Aktie stellt den Besitzanteil des Kommanditaktionärs am Grundkapital der Gesellschaft dar.
Die vermögensrechtliche Komponente des Mitgliedschaftsrechts besteht im wesentlichen aus dem Dividendenrecht, dem Bezugsrecht sowie bei Verkauf der Aktien auf Realisierung des Kursgewinnes.
Das wichtigste mitgliedschaftliche Verwaltungsrecht eines Kommanditaktionärs ist das Stimmrecht, das in der jährlichen Hauptversammlung wahrgenommen wird.
Die Aktien lauten auf den Namen. Sie werden mit genauer Bezeichnung des Kommanditaktionärs nach Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen, welches nicht veröffentlicht wird. Sie sind unteilbar. Zwischenscheine werden nicht ausgegeben. Jede Aktie gewährt das Stimmrecht.
Um eine den Zielen der docpharm zuwiderlaufenden Überfremdung (z.B. durch andere Pharma-Unternehmen) zu verhindern, werden die Aktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben. Deren Übertragung ist grundsätzlich zustimmungsbedürftig. Somit werden die Aktienverkäufe über die Aktienabteilung der docpharm® abgewickelt.
Für die docpharm®-Aktien ist eine Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum geregelten Markt gegenwärtig nicht vorgesehen.
Der Vorteil liegt darin, dass die Aktien nicht den Kursschwankungen der Börse unterliegen. Der Aktienkurs wird aufgrund der Zwischen- und Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach dem 'Stuttgarter Verfahren' ermittelt.
Die Kommanditaktionäre haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Risiko einer Beteiligung liegt wie bei jedem Aktienkauf darin, dass zum einen der Wert der Aktien nicht gesichert, zum anderen kein garantierter Ertrag gegeben ist.
Die Depotverwaltung ist kostenfrei und erfolgt bei der docpharm®.